Na dann – Nachweis für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln.

by andre on 30. August 2012


Nun saß ich da also. Zwischen Pizzabäcker, Bäckerin, Chinamann, Cocktailmixer und und und. Sie alle müssen sich nach dem Infektionsschutzgesetzt belehren lassen. Auch ich musste antreten, will ich dich schließlich mal endlich hinter die Theke einer Eisdiele. Ich berichtete ja schon (klick).

Rund 50 Leute warteten unten im Eingangsbereich. Man hatte uns für 8 Uhr bestellt. Eine Stunde für die Anmeldung, 1 Stunde für die Belehrung. Wie das bei einem Amt so ist, musste man natürlich eine Nummer ziehen. Ich hatte Glück. 74, gute Zahl. Über das neumodische gerät mit schrecklichem Ton wird man aufgerufen. Dann werden die Personalien aufgenommen und man muss 25 € zahlen.

Nach einer Stunde warten geht es dann in den “Prüfungsraum”. Auf uns wartete Ausbilder Hoffmann. Schon nach der Vorstellung stand fest. Ihn möchte man lieber nicht in seinem Restaurant, Cafe … haben. Mit Hoffmann ist nicht zu spaßen und so deutete er gleich zu Beginn auch darauf hin, dass man ganz theoretisch auch bei dieser Belehrung durchfallen kann. Denn wenn er es für richtig hält, dann ist das so. Also bloß Augen auf und durch.

Die Belehrung für den “Nachweis für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln” besteht eigentlich nur aus einem 1 stündigen Film. Wenn da nicht der Hoffmann wäre. Denn in dem Film sind Fehler. Und Fehler darf man nicht akzeptieren. Daher werden die Punkte die falsch sind, direkt richtig gestellt. Wer sich mal so ein paar Ausschnitte anschauen möchte, der guckt einfach mal hier bei Youtube.

In dem Film, den man uns bei der Belehrung zeigte, ging es um einen angestellten Koch, der sich mit etwas infiziert hat. So schlimm, dass er auf jeden Fall nicht mehr arbeiten konnte. Ein Fall, wie er in Deutschland rund 200.000 mal pro Auftritt. Wahrscheinlich noch mehr, aber längst wird nicht alles gemeldet. Denn Film an sich fand ich wirklich interessant und weiß nun auf jeden Fall, wo und wann ich besser nichts mehr esse. Es ist schon ein wenig eklig zu sehen, was man bei der Zubereitung so alles falsch machen kann. Von simplen Regeln, wie Hände waschen und vernünftig abtrocknen, bis zu unsichtbaren Keimen, die Meter weit durch die Luft getragen werden.
Alle diese Faktoren können für die unterschiedlichsten Symptome sorgen.

Nun habe ich aber auf jeden Fall meine Belehrung und dürfte euch theoretisch  Mettbrötchen schmieren und verkaufen. Aber sind wir mal ehrlich. Eigentlich, ist das doch ein Scherz. Nicht nur, da vermutlich gerade mal eine handvoll Leute zu gehört hat, sondern auch, da es mit der Belehrung, sollte sich das Gesetzt nicht ändern, einfach so getan ist. Fortan muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass man aufgeklärt wird.
Bei einigen Betrieben hat man da so wirklich seine Bedenken. Zu mal, wie man uns sagte, in jedem zweiten Betrieb Leute hinter der Theke stehen, die da eigentlich nicht stehen dürften.

Na dann Prost.

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André Paetzel (@paetzel)
30. August 2012 um 19:20

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